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Fahrerkarte

Beantragung einer Fahrerkarte für digitale Kontrollgeräte als

  • erstmalige Ausstellung
  • Verlängerung
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
  • Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

 

Voraussetzungen:

  • EU-Kartenführerschein (auch unbefristete Kartenführerscheine, sofern diese gem. Anlage 8e der FeV noch gültig sind), ggf. auch aus anderem EU-Staat. Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden (siehe Umstellung).
  • Der Antrag kann persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde, im Einwohnermeldeamt (außer Altdöbern, Calau, Vetschau) oder per Post gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung beachten Sie bitte, dass an bestimmten Tagen die Vergabe eines Online-Termins erforderlich ist. Zur Terminvergabe gelangen Sie hier.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular (s. unten „Formulare“)
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (bei Antragstellung per Post sind Kopien ausreichend)
  • bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag
  • 1 Lichtbild + persönliche Unterschrift auf Digitalisierungsvorlage (s. unten „Formulare“)
    (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
  • Kartenführerschein (bei Antragstellung per Post ist Kopie ausreichend), ggf. auch aus anderem EU-Staat.
    Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden (siehe Umstellung)
  • bei Verlängerung: vorhandene Fahrerkarte (bei Antragstellung per Post ist Kopie ausreichend)

 

Hinweis:

Die Fahrerkarte wird grundsätzlich im Wege des Direktversands zugestellt. Über Ausnahmen entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.

 

Formulare:

 

Gebühren:

  • Fahrerkarte mit Direktversand 43,00 Euro

 

 

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau und bis 28.02.2023 Ruhland)