Werkstattkarte
Beantragung einer Werkstattkarte für digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)
Voraussetzungen:
- Der Antrag kann entweder persönlich (ggf. durch eine bevollmächtigte Person) oder per Post gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsvordruck (s. unten „Formulare“)
- Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person (Kopie)
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
- Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
Bei Werkstätten - Kopie des Personalausweises oder Passes des Technikers
- Schulungsnachweis für den Techniker
gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre) - Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
vom Techniker handschriftlich bestätigt,
oder Kopie des Arbeitsvertrages
Formulare:
Gebühren:
- Werkstattkarte 45,00 Euro
Weiterführende Informationen:
Informationen des Kraftfahrt Bundesamtes
Zuständige Behörden:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg
Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau