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Werkstattkarte

Beantragung einer Werkstattkarte für digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)

 

Voraussetzungen:

  • Der Antrag kann entweder persönlich (ggf. durch eine bevollmächtigte Person) oder per Post gestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsvordruck (s. unten „Formulare“)
  • Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person (Kopie)
  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
    Bei Werkstätten
  • Kopie des Personalausweises oder Passes des Technikers
  • Schulungsnachweis für den Techniker
    gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre)
  • Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
    vom Techniker handschriftlich bestätigt,
    oder Kopie des Arbeitsvertrages

 

Formulare:

 

Gebühren:

  • Werkstattkarte 45,00 Euro

 

Weiterführende Informationen:
      Informationen des Kraftfahrt Bundesamtes
 
Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau