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Verlängerung der Fahrerlaubnis / Erteilung nach Fristablauf

Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E.

Diese Fahrerlaubnisklassen werden im Regelfall um 5 Jahre verlängert.

 

Hinweis: Der Nachweis über die erfolgte Weiterbildung als Berufskraftfahrer erfolgt nicht mehr durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein. Es wird seit dem 23.05.2021 ein separater Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.

        

Voraussetzungen:

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen. 
    Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (sogenannte Erteilung nach Fristablauf).
    Ist die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis-Klasse bereits vor längerer Zeit abgelaufen (z.B. mehrere Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden. Die Entscheidung darüber trifft im Einzelfall die Fahrerlaubnisbehörde.

  • Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht früher als 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragt werden kann.

  • Persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich - Sollten Sie eine persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde bevorzugen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online-Termin-Modul.
    Wird der Antrag per Post oder durch Einwurf in die bereitgestellten Einwurfboxen gestellt, ist unbedingt der originale Führerschein beizufügen! Dieser wird mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen und umgehend an den Antragsteller (m/w/d) zurückgesandt. Wird der originale Führerschein nicht mit eingereicht, muss zwecks Aushändigung des neuen Führerscheins ein weiterer Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart werden.
    Wird der Antrag im Einwohnermeldeamt gestellt, kann der bisherige Führerschein dort bei Antragstellung mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen werden.

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz  
    Wenn Landkreis Oberspreewald-Lausitz Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ersatzführerschein

  • Personalausweis oder alternativ: gültiger Reisepass + Meldebescheinigung

  • 1 Lichtbild + persönliche Unterschrift
    Digitalisierungsvorlage Foto/Unterschrift
    (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)

  • Vorlage des vorhandenen Führerscheins

  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. bei allen Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, bei allen Augenärzten, Arbeits- oder Betriebsmedizinern. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier.

  • Funktions- und Leistungstest 
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E, wenn das 50. Lebensjahr erreicht ist bzw. die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis nach Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinausgeht.
    Bei ausgewählten Arbeits- oder Betriebsmedizinern sowie allen anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung. Eine Übersicht der hier ansässigen Arbeits- und Betriebsmediziner finden Sie hier. Eine Liste der anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung finden Sie hier.

  • Behördliches Führungszeugnis 
    Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) kann nur in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig (13,- €) und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Bei Antragstellung darf das Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.

 

Gebühren:

  • 43,90 Euro

  • bei Direktversand des Führerscheins 49,00 Euro

 

 

Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ im Abschnitt „Weiterführende Informationen“


Weiterführende Informationen:

Zuständige Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung
KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postanschrift: PF 100064, 01956 Senftenberg

Verwaltungsgebäude: Cottbuser Straße 26, 03205 Calau

 

Einwohnermeldeämter (außer Altdöbern, Calau, Vetschau und bis 28.02.2023 Ruhland)