Untere Wasserbehörde
Aktuelles zur Niedrigwasser-Situation im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Aktuelle Situation
21.11.2023
18.07.2023
Aufgehoben ab dem 01.12.2023: Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster (gilt ab dem 19.07.2023)
07.06.2023
28.09.2022
31.08.2022
17.08.2022
Teileinzugsgebiet Schwarze Elster
Allgemeinverfügungen Wasserentnahme
21.11.2023
18.07.2023
10.02.2023
13.06.2022
Teileinzugsgebiet Mittlere Spree
Niedrigwasserkonzept Mittlere Spree
Auswirkungen auf die touristischen Angebote (Paddelboote & Kahnfahrten)
Aktuelle Informationen:
Allgemeinverfügungen Wasserentnahme
14.09.2022
01.08.2022
13.06.2022
Allgemeines
Wasser ist ein kostbares Gut. Wie wichtig Wasser sein kann, haben die letzten Jahre gezeigt. Um den Wasserhaushalt und damit das Wasser zu schützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die genau das sicherstellen sollen.
Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, zu denen in erster Linie das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltgesetz - WHG) und das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) gehören. Diese Gesetze werden durch weitere Vorschriften ergänzt, z. B. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder
Der Gesetzgeber hat verschiedene Verfahren etabliert, für deren Durchführung die untere Wasserbehörde verantwortlich zeichnet; dazu gehören z.B.:
Auf den folgenden Seiten stellt die untere Wasserbehörde Informationen zur Verfügung, die Ihnen helfen sollen, den für Ihr Anliegen/Vorhaben richtigen Ansprechpartner oder das richtige Antrags-/Anzeigeformular zu finden.
Bei Fragen können Sie sich gern unter der E-Mail-Adresse melden. |
Aktuelle Informationen
Bekanntmachung der Schau der Gewässer I. Ordnung im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Die diesjährigen Schauen der Gewässer I. Ordnung im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz finden
für den Raum Leipe am 03. Juni 2024 und
für den Raum Lübbenau am 10. Juni 2024 und 17. Juni 2024
statt.
Eine Gewässerschau umfasst gemäß § 111 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung/Befahrung der oberirdischen Gewässer I. Ordnung, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob die Gewässer ordnungsgemäß unterhalten sind.
Bei der Gewässerschau ist den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, dem Landesamt für Umwelt, der Katastrophenschutzbehörde, den Fischereiausübungsberechtigten, der unteren Fischereibehörde, der unteren Naturschutzbehörde und bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.
Zur Koordinierung der Durchführung der Befahrung richten Sie bitte spätestens bis 30.05.2024 Ihre Anliegen an:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
E-Mail:
Tel.-Nr.: 03573 870-0 (Bürgerbüro)
Auskunft erteilt
Frau Elsner
Tel-Nr.: 03541/870-3437
E-Mail:
Fundstellen zitierter Rechts- und Fachvorschriften
- | Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl. I Nr. 28) |
Bekanntmachung der Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster 2024 auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Die diesjährige Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am Dienstag, den 12. März 2024 um 9.00 Uhr statt.
Die Gewässer- und Deichschau umfasst gemäß § 111 und 112 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung der oberirdischen Gewässer und Deiche, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung sowie Deichunterhaltung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer bzw. der Deich ordnungsgemäß unterhalten ist.
Bei der Gewässerschau ist den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, dem Landesamt für Umwelt, der Katastrophenschutzbehörde, den Fischereiausübungsberechtigten, der unteren Fischereibehörde, der unteren Naturschutzbehörde und bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben. Bei der Deichschau ist den zur Deichunterhaltung Verpflichteten und den Eigentümern der Deiche Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.
Treffpunkt ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, Beratungsraum im Haus 1, Zimmer 102.
Anregungen und Hinweise zur Durchführung der Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind zu richten an:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
oder
E-Mail:
Auskunft erteilt
Frau Elsner
Tel-Nr.: 03541/870-3437
E-Mail:
Formulare und Informationen
Erdaufschlüsse
Entnahme aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern
Anzeige zur erlaubnisfreien Grundwasserentnahme für Hausbrunnen gemäß § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) | F 70.02.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz | F 70.02.02 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz |
Grundwasserhaltung/Grundwasserabsenkung
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung gemäß §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) | F 70.03.01 |
Anzeige eines Erdaufschlusses für eine Grundwasserabsenkung für geringe Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck (< 10 m³/h und <30 Tage) gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) | F 70.03.02 |
Wasserschutzgebiet
Antragsvoraussetzungen für die Befreiung vom Verbot/von den Verboten
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde ()
Überschwemmungsgebiet/Hochwasserschutz
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung gemäß § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Ausweisung neuer Baugebiete im festgesetzten Überschwemmungsgebiet | F 70.05.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet | F 70.05.02 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für sonstige Maßnahmen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet | F 70.05.03 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung nach § 98 Abs. 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) von Ausnahmen von den Verboten auf Deichen und Deichschutzstreifen Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde () | |
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse - Bekanntmachung | I 70.05.06 |
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittleren Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal – Bekanntmachung | I 70.05.07 |
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer | F 70.06.01 |
Kanalisationsnetze
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 1 | F 70.07.01 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 2: Baubeschreibung | F 70.07.02 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 3: Mitteilung über den Baubeginn | F 70.07.03 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anlage 3: Mitteilung über die Fertigstellung | F 70.07.04 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.1: Erklärung der Baubetreuung zur Fertigstellung | F 70.07.05 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.2: Bestätigung der Prüfung der Dichtheit der Kanalisation und zugehöriger Bauwerke zur Fertigstellung | F 70.07.06 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.3: Bestätigung der Mängelfreiheit der Kanalisation im Ergebnis der Kamerabefahrung zur Fertigstellung | F 70.07.07 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Anhang 4.4: Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der techn. Anlagen und Einrichtungen der Kanalisation zur Fertigstellung | F 70.07.08 |
Anzeigeverfahren für Kanalisationen - Bescheinigung der Prüfingenieurin/des Prüfingenieurs für Standsicherheit zur Fertigstellung | F 70.07.09 |
Kleinkläranlagen (Schmutzwassermenge < 8 m³/d, Schmutzwasserbeseitigungspflicht
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht und Freistellung der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz | F 70.08.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem häuslichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer | F 70.08.03 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von geklärtem gewerblichen Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer | F 70.08.04 |
Gewässerbenutzungen (Niederschlagswasser, Niederschlagswasserbeseitigungspflicht) einschl. Stauanlagen (Wehre) und Schöpfwerke
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser | F 70.10.01 |
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz - Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer | F 70.10.02 |
Erklärung zur Niederschlagswasserversickerung incl. Checkliste Gewerbe | F 70.10.03 |
Erklärung zur Niederschlagswasserversickerung incl. Checkliste Wohnbebauung | F 70.10.04 |
Antrag des Grundstücksnutzers auf Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und Freistellung der Gemeinde/der Stadt/des Amtes gemäß § 66 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) | F 70.10.05 |
Antrag der Gemeinde/der Stadt/des Amtes auf Freistellung von der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht und deren Übertragung auf den Nutzer gemäß § 66 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) | F 70.10.06 |
Antragsvoraussetzungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb von Stauanlagen (Wehren) und Schöpfwerken Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde () |
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) | F 70.12.01 |
Anzeige einer Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) gemäß Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) | F 70.12.02 |
Informationen zu JGS-Anlagen | I 70.12.03 |
geothermische Anlagen
Anzeige eines Erdaufschlusses für die Nutzung von Erdwärme gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Brandenburgisches Wassergesetz | F 70.23.01 |
Indirekteinleitung
Antrag zur Einleitung oder Einbringung von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen in öffentliche Abwasseranlagen oder in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen gemäß Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.01 |
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von mineralölhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.02 |
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.03 |
Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb eines Fettabscheiders nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung | F 70.24.04 |
abflusslose Sammelgruben
Informationen zur Errichtung und Nutzung von abflusslosen Sammelgruben | I 70.27.01 |
Veröffentlichungen gemäß der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)
Veröffentlichungen nach IED und IZÜV
Gemäß der IE-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (Amtsblatt der Europäischen Union 334/17 vom 17.12.2010) unterliegen bestimmte Anlagen einer besonderen Kontrolle durch die untere Wasserbehörde auf der Grundlage der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1011).
Die untere Wasserbehörde ist u.a. angehalten, ein Überwachungsprogramm zu erstellen, in dem der Rhythmus der kontinuierlichen Überwachung/Kontrollen festgelegt wird. Grundlage der Anlagenüberwachung ist der vom Land Brandenburg aufgestellte Überwachungsplan (https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Ueberwachungsplan.pdf). Er trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme sowie deren Bewertung.
Die Anlagen und Deponien des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, die der IED unterliegen, finden Sie unter folgenden Links:
Anlagen: https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Uebersicht-IED-Anlagen.pdf
Deponien: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/IED-Deponien.pdf
Zu den durch die untere Wasserbehörde zu veröffentlichenden Informationen gehören die wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis und/oder Genehmigung), der Bericht über die letzte Vor-Ort-Kontrolle in Form einer Information incl. der Angabe des Überwachungszyklus laut Überwachungsprogramm für die jeweilige Anlage.
Die Daten zu den einzelnen Anlagen finden Sie hier:
AEV Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ - Abfallaufbereitungsanlage
Agrar GmbH Landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb Altdöbern - Schweinemastanlage
BASF Schwarzheide GmbH - Azolanlage
BASF Schwarzheide GmbH - Basotect-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - DNT-Anlage einschl MNT
BASF Schwarzheide GmbH - Gaserzeugungsanlage (Steamreforming)
BASF Schwarzheide GmbH - Glycerin und Biodiesel-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - GuD-Kraftwerk
BASF Schwarzheide GmbH - Laromer-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - PBT-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Polyesterole-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Polyetherole-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Rückstandsverbrennungsanlage
BASF Schwarzheide GmbH - Strobilurin-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Systemhaus
BASF Schwarzheide GmbH - TDA-Anlage einschl. Toluidin
BASF Schwarzheide GmbH - TDI-Anlage
BASF Schwarzheide GmbH - Technikum
BASF Schwarzheide GmbH - Wasserstoff-Anlage
Biogas Produktion Schöllnitz GmbH - Biogasanlage mit Gaslager
BOLART GmbH Schweineproduktionsanlagen
Deponiegesellschaft Schwarze Elster GmbH
EEW Energy from Waste Großräschen GmbH - EBS-Kraftwerk
EZL Entsorgungszentrum Lauchhammer GmbH - Lager für gefährliche Abfälle
Fehr-Knettenbach Industrie Service GmbH & Co. KG - Lager für ballierte Ersatzbrennstoffe
Lindenhof GbR - Schweinemastanlage
Mutterkuh- und Schweinezucht GmbH - Schweinezuchtanlage
Ortrander Eisenhütte GmbH - Eisengießerei
PETOPUR GmbH - Anlage zur Herstellung aromatischer Polyesterole und Glykole
Porcelaingres GmbH - Fliesenwerk
PTO Polymertechnik Ortrand GmbH - Anlage zur Gewebegummierung
ReMetall Deutschland AG- Zwischenlager für gefährliche Abfälle
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG - Abfallaufbereitungsanlage
REMONDIS Brandenburg GmbH - Anlage zur Aufbereitung von Altholz
Rubin GmbH - Kompostierungsanlage
Schweineproduktions GmbH Bärhaus - Schweinemastanlage
STR Tank-Container-Reinigung GmbH - Containerlager für Gefahrstoffe
TRADEBE GmbH - Lösungsmittelrecycling
Wiegel Lauchhammer Feuerverzinken GmbH - Feuerverzinkerei
Wienerberger Ziegelindustrie GmbH - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)
Informationen auf den Seiten des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) | MLUK |